Satzung

1. Name, Sitz, Rechtsform, Zweck

1.1 Der Fanclub des Fußballvereins BV Borussia 09 e.V. Dortmund (kurz BVB) “Gelber Stern Preußen” wurde am 15.06.2012 gegründet.

1.2 Der BVB-Fanclub “Gelber Stern Preußen” bildet einen Zusammenschluss von fußballbegeisterten Personen, die gemeinsam das Interesse am BVB teilen.

1.3 Zweck des Fanclubs ist die gemeinsame aktive Unterstützung des BVB bei Heim- und Auswärtsspielen sowie internationalen Auswärtsspielen.

1.4 Der Sitz des Fanclubs ist Mahlow.

1.5 Der Fanclub hat keine Rechtsfähigkeit, da er kein eingetragener Verein  ist. Seit dem 15.06.2012 ist “Gelber Stern Preußen” ein offizieller Fanclub des BVB.

1.6 Der Fanclub ist selbstlos tätig, das heißt er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die Mittel des Fanclubs dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine individuellen Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs.

1.7 Das Geschäftsjahr beginnt jeweils mit dem 01. Juli und endet mit dem 30. Juni eines jeden Jahres, entspricht somit einer Fußball-
Bundesligasaison.

2. Aufgaben des Fanclubs

2.1 Der Fanclub hat die Aufgabe die Interessen des BVB und dessen Fangemeinschaft zu unterstützen und zu wahren.

2.2 Er unterstützt den Fußballverein bei Heim- und Auswärtsspielen, national sowie international in Form von Fangesängen, Zaun- und
Schwenkfahnen, Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen des BVB und weiteren pro BVB-gerichteten Aktivitäten.

2.3 Des Weiteren treffen sich die Mitglieder vom BVB-Fanclub “Gelber Stern Preußen” auch vor/nach und vereinzelt auch losgelöst von den Spielen zum gemütlichen Beisammensein, um Aktionen zu organisieren und Erlebtes zu diskutieren, wobei sie durch das öffentliche Tragen der Vereinsfarben und ihres Verhaltens stets Flagge zeigen für ihren Verein und somit die Fankultur rund um den BVB fördern. Hierbei ist ausnahmslos ein respektvoller Umgang miteinander gefordert!

3. Vorstand

3.1 Der Fanclub-Vorstand besteht aus 4 gleichberechtigten Vorsitzenden.

3.2 Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre.

3.3 Die Vorsitzenden haben die Aufgabe sich um die Präsentation und den Erhalt des Fanclubs, die Abläufe im Fanclub, die Einhaltung der Satzung, den Ablauf der Versammlungen und die Neuwahlen zu kümmern. Sie werden bei Bedarf von allen Mitgliedern unterstützt.

3.4 Der Vorstand besteht aus Mitgliedern des Fanclubs. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung und der Vorstand bestimmt einen Nachfolger. Die Vollversammlung beschließt dann ob der Vorstand bestätigt wird. In jedem Fall beträgt die Amtszeit des Nachfolgers nur bis zur nächsten stattfindenden Vorstandswahl.

3.5 Die Kassenprüfung und Buchhaltung erfolgt durch den Kassenprüfer und seinen Stellvertreter. Diese werden durch die Vollversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Der Jahresbericht und die Entlastung des Vorstands erfolgt auf der Vollversammlung.

4. Vollversammlung

4.1 Die Vollversammlung ist mindestens einmal jährlich, spätestens zum Ende des Geschäftsjahres einzuberufen.

4.2 Der Vorstand beschließt die Einberufung eventueller weiterer Vollversammlungen. Weiterhin ist die Vollversammlung schriftlich oder
fernmündlich einzuberufen, wenn ein Viertel aller Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks (Tagesordnung) und der Gründe verlangt.

4.3 Aufgaben der Vollversammlung sind insbesondere:

  1.  Wahl des Vorstands
  2. Kontrolle der allgemeinen Fanclubarbeit und des Fanclubzwecks
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Beschlussfassung über die Verwendung des vom Fanclub zu verwaltenden Vermögens
  5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Fanclubs

4.4 Alle Mitglieder haben in den Vollversammlungen das aktive Wahlrecht. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder dem Beschluss zustimmen. Bei Beschlüssen über die Satzungsänderung, Auflösung des Fanclubs sowie Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes aus dem Vorstand ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich.

5. Protokollierung der Beschlüsse

5.1 Über alle Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstands ist ein Protokoll festzuhalten. Alle gefassten Beschlüsse sind in diesem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll der Vollversammlung wird vom Schriftführer geführt, das Protokoll der Vorstandssitzung reihum von einem Vorstandsmitglied. Das Protokoll ist von dem Protokollführer und von einem sonstigen teilnehmenden Sitzungsmitglied zu unterzeichnen.

6. Mitgliedschaft

6.1 Der Fanclub besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

6.2 Grundsätzlich kann jede Person Mitglied von “Gelber Stern Preußen” werden, wenn sie sich mit den Zielen und der Satzung des Fanclubs einverstanden erklärt. Über die Aufnahme eines Neumitglieds in den Fanclub entscheidet der Vorstand.

6.3 Die Ehrenmitgliedschaft kann ausschließlich durch einen einstimmigen Beschluss der Mitglieder bei der Vollversammlung verliehen werden.

6.4 Die Mitgliedschaft gilt auf unbestimmte Zeit, kann aber immer zum Ablauf des Geschäftsjahres ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Hierzu genügt eine schriftliche Kündigung, die dem Vorstand vorgelegt werden muss. Bei Tod erlischt die Mitgliedschaft.

6.5 Neue Beitritte in den BVB-Fanclub “Gelber Stern Preußen” können auch im laufenden Geschäftsjahr erfolgen.

6.6 Jedes Mitglied hat das Recht an allen Fanclub-Aktivitäten teilzunehmen. Es dürfen keine Personen ausgeschlossen werden.

6.7 Jedes Mitglied distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Form von
Gewalt, Diskriminierung und Rassismus.

7. Zahlungen und Beiträge

7.1 Es wird ein jährlicher Beitrag von 19,09 € verlangt. Dieser ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Gezahlte Beiträge werden nach Kündigung der Mitgliedschaft oder begründeten Ausschluss durch den Fanclubvorstand nicht zurückerstattet.

7.2 Neumitglieder müssen eine Aufnahmegebühr i. H. v. 30,00 € entrichten. Diese Aufnahmegebühr ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden.

7.3 Ehe- und Lebenspartner (gemeinsamer Haushalt vorausgesetzt) sind im Rahmen einer Familienmitgliedschaft von der Beitragszahlung befreit, ebenso wie Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

7.4 Alle Zahlungen sind auf das Fanclubkonto bei der Deutschen
Kreditbank DKB zu leisten.
Empfänger: Mueller/Grunow
IBAN DE52120300001016529321
BIC BYLADEM1001

8. Ausschluss aus dem Fanclub

8.1 Vom BVB-Fanclub “Gelber Stern Preußen” kann ausgeschlossen werden, wer:

  • durch gewalttätige, diskriminierende oder rassistische Äußerungen oder Handlungen im Sinne der Satzung negativ auffällt
  • gegen die Werte des BV Borussia 09 e.V. Dortmund handelt und gegen die Ziele, Zwecke und Aufgaben des Fanclubs verstößt
  • den jährlichen Beitrag von 19,09 € bis zum Beginn der neuen Saison nicht bezahlt hat
  • sich nicht an die Block- und Platzbindung seiner jeweiligen Eintrittskarte hält
  • Eintrittskarten von Mitgliedern oder direkt vom Fanclub weiter verkauft

8.2 Der Ausschluss aus dem Fanclub erfolgt durch den einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft. Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied unverzüglich, den übrigen Mitgliedern bei der nächsten Vollversammlung, mitzuteilen.

9. Auflösung des BVB-Fanclubs “Gelber Stern Preußen”

9.1 Die Auflösung des BVB-Fanclubs “Gelber Stern Preußen” kann nur bei einer außerordentlichen Versammlung oder auf der
Jahreshauptversammlung bei Dreiviertelmehrheit erfolgen.

9.2 Die im Besitz des BVB-Fanclubs “Gelber Stern Preußen” befindlichen Gegenstände (Zaunfahne, Doppelhalter, Fahnen, Schals, Trikotsätze etc.) werden an den Meistbietenden verkauft.

10. Sonstiges

10.1 Satzung und Beschlüsse, die der Fanclub im Rahmen der Vollversammlung fasst, sind für alle Mitglieder verbindlich.

10.2 Alle Mitglieder sind angehalten auf ihre positive Außenwirkung bezüglich des BVB-Fanclubs “Gelber Stern Preußen” zu achten.

10.3 Satzungsänderungen können auf der Vollversammlung beantragt und beschlossen werden.

10.4 Der BVB-Fanclub “Gelber Stern Preußen” haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Fanclubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen.